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BFGjournal 1, Jänner 2026, Seite 10

Kein Arbeitsplatzpauschale, wenn Physiotherapeutin zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit Ordinationsräume mietet

Entscheidung: ; Revision nicht zugelassen.

Normen: § 4 Abs 4 Z 8 lit a EStG 1988.

Mietet eine Physiotherapeutin zur Ausübung ihrer selbständigen Tätigkeit einen Ordinationsraum, so steht das Arbeitsplatzpauschale schon dem Grunde nach nicht zu. Dass notwendige Schreibarbeiten und die Aufbewahrung von Unterlagen in ihrer Wohnung stattfinden, ändert nichts an dieser Tatsache.

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