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Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
Ausgewählte Fragen zum Geltungsbereich, zu den Arbeitgeberpflichten sowie zur behördlichen Lohnkontrolle
Mit wurden mit dem LSDB-G im AVRAG erstmals umfangreiche behördliche Kontrollmaßnahmen zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping eingeführt. Im Folgenden sollen ausgewählte Fragen zum Geltungsbereich, zu den Pflichten der Arbeitgeber sowie zur behördlichen Lohnkontrolle unter Berücksichtigung der zwischenzeitigen Erfahrungen aus der Praxis näher dargestellt werden.
1. Allgemeines
Vereinfacht dargestellt, sieht das LSDB-G im AVRAG folgende Kontrollmaßnahmen vor:
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Norm | Normadressat | Kontrollmaßnahme |
§ 7d | Arbeitgeber (auch Überlasser) mit Sitz im Ausland, die Arbeitnehmer in Österreich beschäftigen oder nach Österreich entsenden/überlassen; weisungsbefugter Beauftragter bei Entsendung aus dem EWR-Raum | Pflicht zur Bereithaltung von Lohnunterlagen in deutscher Sprache |
§ 7e § 7f | alle Arbeitgeber, die nicht dem ASVG unterliegende Arbeitnehmer beschäftigen | Sachverhaltsermittlung durch die Finanzpolizei – Einsichts- und Betretungsrechte; Kontrolle des nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehenden Grundlohns durch das Kompetenzzentrum LSDB |
§ 7g | alle Arbeitgeber, die ASVG-Arbeitnehmer beschäftigen | Feststellung/Strafanzeige von Unterschreitungen des Grundlohns durch den zuständigen Träger der Krankenversicherung |
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