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Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen bei der Quellensteuerentlastung in Österreich
, 2025-1.046.929, BMF-AV 2025/180.
Der , 2024-0.082.306, BMF-AV 2024/28, wird aufgehoben und durch diesen Erlass ersetzt. Der Erlass regelt, wie ausländische Einkünfteempfänger im Rahmen der Entlastung an der Quelle die Abkommensberechtigung durch eine von der ausländischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung glaubhaft machen können. [...] Sofern die ausländische Steuerverwaltung die Ansässigkeit im Allgemeinen nicht unter Verwendung der österreichischen ZS-QU-Formulare bestätigt und dies im Einzelfall glaubhaft gemacht werden kann, kann hierfür alternativ ein ausländisches Formular beigebracht und dem sonst vollständig ausgefüllten und unterzeichneten ZS-QU-Formular beigelegt werden. [...]