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SWK 36, 20. Dezember 2025, Seite 1488

Ertragsteuer-Update Dezember 2025: Aktuelle BFG-Rechtsprechung auf einen Blick

Gerald Ehgartner und Markus Knechtl

„Was gibt es Neues?“ - Dieser Nachrichtenüberblick bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um die ertragsteuerliche BFG-Rechtsprechung für den Unternehmensalltag und die Beratungspraxis.

1. Der für Zwecke der Gebäude-AfA auszuscheidende Anteil von Grund und Boden kann nicht mithilfe der Pauschalwertmethode nach der GrWV ermittelt werden

Entscheidung: ; Revision zugelassen.

Normen: § 16 Abs 1 Z 8 EStG; §§ 2 und 3 GrundanteilV; § 2 GrWV.

Auf den Punkt gebracht: Für die Ermittlung des Grundanteils für die Gebäude-AfA im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind die Methoden der Grundanteilsverordnung (GrundanteilV) heranzuziehen.

Es findet sich kein Hinweis darauf, dass die Methoden der (für Zwecke der GrESt ergangenen) Grundstückswertverordnung (GrWV) anwendbar wären.

Jedenfalls als ungeeignet erweist sich die Pauschalwertmethode nach § 2 GrWV.

Sachverhalt und Verfahren: Der Beschwerdeführer erwarb Anfang 2022 um 480.000 Euro eine Eigentumswohnung in einem Neubau. Die Wohnhausanlage bestand aus zwei Häusern mit insgesamt 33 Wohneinheiten und lag in einem Ort mit deutlich unter 100.000 Einwohnern, jedoch mit einem durchschnittlichen Baulandpreis von über 400 Euro/m2.

In der Folge vermietete er die Wohnung. Strittig im V...

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