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ED/2023/1– geplante vorübergehende Ausnahme bei latenten Steuern im Zusammenhang mit Ertragsteuern der OECD-Säule-2-Regeln
Im Januar 2023 hat das IASB den Exposure Draft ED/2023/1 „International Tax Reform – Pillar Two Model Rules; Proposed amendments to IAS 12“ veröffentlicht. Mit den darin enthaltenen Regelungen soll eine temporäre Ausnahme für die Bilanzierung latenter Steuern geschaffen werden, sofern diese aus Ertragsteuern im Zusammenhang mit den Säule-2-Regeln (Pillar Two Model Rules) der OECD bestehen. Seitens der Stakeholder waren Bedenken geäußert worden hinsichtlich der möglichen Auswirkungen der bevorstehenden Umsetzung der von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) veröffentlichten Modellvorschriften der Säule 2. Diese Bedenken hat das IASB aufgegriffen und will durch eine vorübergehende Erleichterung Abhilfe schaffen. Die Kommentierungsfrist zu ED/2023/1 wurde bis zum festgesetzt. In Abhängigkeit von den eingehenden Stellungnahmen strebt das IASB eine zeitnahe Verabschiedung der Regelungen des Exposure Drafts noch im ersten Halbjahr 2023 an.
1. Hintergrund der vorgeschlagenen Änderungen
Bereits im Dezember 2021 hat die OECD Regeln veröffentlicht, die sicherstellen sollen, dass multinationale Unternehmen ab 2023 einem Mindestertragsteuersatz ...