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Die Ertragsteuerbilanzierung nach IAS 12 im Licht der OECD-Mindeststeuer
Eine weitere Komplexitätssteigerung?
Mit der OECD-Mindeststeuer wird erstmalig das im IFRS-Einzelabschluss erfasste Nettoergebnis Ausgangspunkt für Besteuerungszwecke. Für multinationale Konzerne wird eine globale Mindeststeuer von 15% eingeführt. Diese soll durch eine Ergänzungssteuer (Top-up Tax) in den jeweiligen Steuerjurisdiktionen sichergestellt werden und wird entsprechend bei zahlreichen Konzernen zu zusätzlichen Ertragsteuerbelastungen führen. Da die (nach den neuen Mindeststeuerregeln zu erhebenden) Ergänzungssteuern i.d.R. die Definition der Ertragsteuern gemäß IAS 12.2 erfüllen, stellt sich die Frage nach ihrem Ausweis im Anhang der Jahresrechnung. Der IASB hat dazu im Januar 2023 Änderungen an IAS 12 vorgeschlagen und damit auf die Bedenken verschiedener Stakeholder reagiert. Der vorliegende Beitrag analysiert die Auswirkung der geplanten Standardänderung auf betroffene internationale Unternehmen.
1. Einleitung
Seit Jahren ist der internationale Steuerwettbewerb Hochsteuerländern ein Dorn im Auge. Bei grenzüberschreitend tätigen Konzernen besteht die Sorge, dass diese Aktivitäten in Niedrigsteuerländer verlagern, um ihre effektive Konzernsteuerquote zu senken. Als Lösung dieser Herausforderung hat die OECD ...