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iFamZ 4, August 2021, Seite 200

Abstammung von Kindern verschiedengeschlechtlicher eingetragener Partner – ein Praxisbericht

Michael Löffler

Die Öffnung der eingetragenen Partnerschaft (eP) für verschiedengeschlechtliche Paare wirft abstammungsrechtliche Fragen auf. Diese können nach Ansicht des Autors beantwortet werden, wenn das Begriffspaar „gemeinsame Kinder“ im Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG) aufgrund der geänderten Umstände allgemeinsprachlich ausgelegt wird. Eine jüngst ergangene – nicht rechtskräftige – Entscheidung des VwG Wien stützt diese Ansicht.

I. Gesetzliche Vaterschaft

A. Sinngemäße Gesetzesanwendung

Von der Möglichkeit, eine eP einzugehen, haben im Jahr 2019 1.135 und im Jahr 2020 1.173 verschiedengeschlechtliche Paare Gebrauch gemacht. Wer sind die Väter der in diesen eP geborenen Kinder? Das ABGB regelt die Ex-lege-Abstammung nur für eheliche Kinder und Kinder von in gleichgeschlechtlichen eP lebenden Frauen. Im EPG findet sich mit § 43 Abs 1 Z 27 EPG jedoch eine Bestimmung, nach der sämtliche die „gemeinsamen Kinder“ betreffenden ehe- und kindschaftsrechtlichen Bestimmungen, die die Gestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft regeln, sinngemäß anzuwenden sind.

Nach Ansicht des Autors ist das Begriffspaar „gemeinsame Kinder“ seit der Entscheidung des ua („Ehe für alle“), allgemeinsprachlich zu verstehen und § 144 ABGB daher sinngemäß a...

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