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Die Chance für ein zukunftstaugliches Abstammungsrecht
In seinem Erkenntnis vom , G 230/2021-20, hat der VfGH die § 144 und 145 Satz 2 ABGB sowie die Wortfolge „mit den nötigen Nachweisen“ in § 145 Abs 1 ABGB nach einer amtswegigen Prüfung mit als verfassungswidrig aufgehoben. Dieser Beitrag stellt die Entscheidung vor und präsentiert Eckpfeiler für mögliche Nachfolgeregelungen, die die Lebensrealitäten von möglichst vielen Kindern in diskriminierungsfreier Weise im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention berücksichtigen sollten.
I. Allgemeines
Der „revolutionären Phase“, in der sich das österreichische Abstammungsrecht nunmehr seit zirka zehn Jahren judikaturindiziert befindet, wurde mit der vorliegenden Entscheidung des VfGH ein weiteres Mosaik hinzugefügt. Durch diese wurden mit §§ 144 und 145 Satz 2 ABGB sowie mit der Wortfolge „mit den nötigen Nachweisen“ in § 145 Abs 1 ABGB Kernbestimmungen des Abstammungsrechts mit als verfassungswidrig aufgehoben und hat der Gesetzgeber somit erneut die Chance, ein zukunftstaugliches und tragfähiges Abstammungsrecht zu schaffen, das den Lebensrealitäten von möglichst vielen Kindern in diskriminierungsfreier Weise gerecht wird. Es ist zugleich eine Gelegenheit, das Wohl und die Interessen der betroffenen Kinder ganz im Sinne des Bundesverfass...