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IRZ 9, September 2016, Seite 353

Goodwill, die Gretchenfrage des Accounting

Peter Leibfried

Eigentlich ist er vom reinen Wortsinne her ja eine überaus erfreuliche Angelegenheit, der Goodwill. Neben der buchhalterischen Bedeutung definiert der Duden ihn denn auch als Ansehen, guten Ruf, Wohlwollen oder freundliche Gesinnung. Aus Sicht der Rechnungslegung haben wir indes weniger Freude. Aufgrund des geltenden Impairment-only-Ansatzes nimmt der Goodwill einen immer größeren Teil der bilanzierten Vermögenswerte in Anspruch. Inzwischen ist auch der IASB in die Diskussion eingetreten; allerdings: eine Abkehr vom bisherigen Verfahren würde in jedem Fall ein steiniger Weg.

1. Ein (un-)freundlicher Riese

Moxter bezeichnete schon 1979 immaterielle Werte allgemein als „Sorgenkinder der Rechnungslegung”, und insbesondere die Bilanzierung des Goodwill als noch über andere immaterielle Werte hinausgehende Restgröße bereitet Kopfzerbrechen. Denn: aufgrund des seit nunmehr gut zehn Jahren geltenden Impairment-only-Ansatzes nimmt der Goodwill einen immer größeren Teil der bilanzierten Vermögenswerte in Anspruch. Einer aktuellen Studie unseres Instituts zufolge ist der Goodwill in den DAX-Bilanzen in den letzten 15 Jahren von knapp 3 % auf nunmehr beinahe 5 % angewachsen. Ähnlich verhält es...

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