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IRZ 9, September 2020, Seite 371

Liebe Leserinnen und Leser,

Eva Trischberger

Nachhaltig und empfohlen! Entsprechend dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) müssen börsennotierte Aktiengesellschaften Sozial- und Umweltaspekte bei der Implementierung des Vorstandsvergütungssystems berücksichtigen. Die Entscheidung über das Ausmaß der Integration und darüber, welche Leistungsindikatoren konkret einbezogen werden, bleibt dabei den Unternehmen überlassen. Wie Patrick Velte und Hermann J. Stern darlegen, setzt sich leider in der Praxis – aus verschiedenen Gründen – nicht immer die sinnvollste Lösung durch. Welche Methode zur Carbon-Leistungsvergütung ist zu empfehlen? Vor dem Hintergrund der aktuellen Klimaschutzdiskussion plädieren die Autoren für ein Vergütungsmodell, welches die relative CO2-Leistung des Unternehmens als eine sinnvolle Messgröße für die in § 87 Abs. 1 S. 2 AktG kodifizierte nachhaltige Unternehmensentwicklung fokussiert. Schlagende Argumente für diesen Gestaltungsvorschlag im Top-Thema ab S. 389!

[i]Klimaleistungen honorieren – Vorstandsvergütung im Blick

Mit Einsichten und Aussichten! Wie geht es weiter, mit dem (un-) freundlichen Riesen, der es gar so gut zu verstehen scheint, auch Krisen zu trotzen (vgl. Leibfried, IRZ 2016, 353)? Gerade und bedauerlicherweise in dieser Zeit der Corona-Pandem...

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