Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verfall: Verhältnis Kollektivvertrag zu Einzelvertrag
(A. G.) – Das bloße Fehlen einer Regelung in einem Kollektivvertrag kann nicht bereits als günstigere Regelung angesehen werden (so auch ; , 9 ObA 143/11m). Daraus, dass der Kollektivvertrag den Verfall von Ansprüchen aus einer unterkollektivvertraglichen Entlohnung nicht regelt, kann daher nicht auf die Unwirksamkeit einer einzelvertraglichen Verfallsklausel geschlossen werden. Da die Verfallsklausel weder unklar noch unbestimmt oder unvollständig war, war der Arbeitgeber auch nicht dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer aufgrund des Transparenzgebots den Inhalt der kollektivvertraglichen Verfallsfristen näher darzustellen ( 9 ObA 134/13s).