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ASoK 5, Mai 2014, Seite 183

Gehaltsangaben in Stelleninseraten

Die Arbeiterkammer hat die Gehaltsangaben in Stelleninseraten in den Samstagsausgaben vier überregionaler Tageszeitungen im Februar/März 2014 sowie 557 Inserate in Internet-Jobbörsen überprüft. Die Mehrzahl der Betriebe (87 %) halte sich zwar an die gesetzlichen Bestimmungen, aber noch immer gebe es zahlreiche Inserate ohne Gehaltsangaben. Vielfach seien die Inserate nicht aufschlussreich, weil das Stundenausmaß bei Teilzeit oder bei All-in-Verträgen fehle. Zudem seien Angaben über das tatsächlich zu erwartende Gehalt stark zurückgegangen. Zumeist werde bloß das kollektivvertragliche Mindestgehalt angegeben und auf die Bereitschaft zu Überzahlung ohne nähere Angaben hingewiesen. Im Vergleich zu 2013 habe sich die Aussagekraft der Gehaltsangaben sogar verschlechtert: Der Anteil der Inserate mit Information zu Ist-Gehalt oder Bandbreite sei von 54 % auf 38 % zurückgegangen. Großbetriebe mit mehr als 500 Beschäftigten weisen nur zu 21 % das Ist-Gehalt aus (2013: 39 %).

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