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IRZ 5, Mai 2020, Seite 212

Sanierung von belastetem Gelände

Der Fall – die Lösung

Evelyn Teitler-Feinberg

1. Der Fall

Für eine Industriegruppe hat sich ein kostspieliger Cocktail zusammengebraut. Das Unternehmen sieht sich unerwartet gezwungen, das Gelände im Eigentum des Konzerns, welches für eine Überbauung von neuen Produktionshallen für das Unternehmen selbst sowie auch für den Verkauf an Drittfirmen vorgesehen war, von Schwermetallen und Chlorkohlenwasserstoff zu reinigen. Die Drittunternehmen haben das Gelände als einsatzbereites Bauland erworben. Die Gesetzgebung des Sitzlandes verlangt gemäß dem Verursacherprinzip die Beseitigung dieser Altlasten durch das Unternehmen. Es drohen bei Missachtung Bußen und sogar Freiheitsstrafen für die verantwortlichen Manager.

Da wahrscheinlich durch die Sanierung Verzögerungen beim Bau der Hallen entstehen, drohen Konventionalstrafen gegenüber den Drittunternehmen, die sich zum Kauf von Parzellen verpflichtet haben, und Konventionalstrafen bei Kundenaufträgen der Industriegruppe, die sich verzögern werden.

Das Unternehmen, welches nach IFRS Rechnung legt, stellt sich die Frage, ob Rückstellungen zu erfassen sind, und – falls ja – wofür. Überdies analysiert das Unternehmen, ob weitere Accounting-Maßnahmen angezeigt sind.

2. Die Lösung

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