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bau aktuell 6, November 2025, Seite 242

Arbeitsgemeinschaft oder Generalunternehmer?

Teil 5: Fragen zum Ausländerbeschäftigungsrecht

Christoph Wiesinger

Am Beginn eines Bauvorhabens stellt sich, sofern nicht nach Gewerken ausgeschrieben wird, in vielen Fällen die Frage, ob der Werkunternehmer die Bauleistung allein erbringen kann oder zur Erbringung auch auf andere Unternehmen zurückgreifen muss. Die Frage, ob die Leistungserbringung in Form einer Arbeitsgemeinschaft (kurz: ARGE) oder als Generalunternehmer erfolgen soll, lässt sich weder allgemein beantworten noch spielen ausschließlich rechtliche Überlegungen eine Rolle. Im Folgenden werden Fragen zum Ausländerbeschäftigungsrecht, die sich bei Arbeitsgemeinschaften oder Generalunternehmer-Spezialunternehmer-Verhältnissen stellen, untersucht.

1. Grundzüge des Ausländerbeschäftigungsrechts

Ausländer im Sinne des AuslBG sind alle Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen (§ 2 Abs 1 AuslBG). Daher sind auch Personen mit einer anderen EWR-Staatsbürgerschaft Ausländer im Sinne dieser Bestimmungen. Allerdings sind nach § 1 Abs 2 lit l AuslBG Ausländer, die aufgrund eines Rechtsaktes der EU Arbeitnehmerfreizügigkeit genießen, vom Geltungsbereich des AuslBG ausgenommen. Das führt im Ergebnis dazu, dass das AuslBG im Wesentlichen auf Drittstaatsangehörige anzuwenden ist.

Nach § 3 Abs 1 AuslBG ist die Beschäftigung von Ausländern grundsät...

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