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Behauptungs- und Beweislast beim Entgeltsanspruch wegen Abbestellens des Werks
bauaktuell 2025/12
1. Der Werkunternehmer hat die Höhe des Entgelts bei vollständiger Ausführung des Werks aufgrund des Vertrages detailliert zu berechnen und zu beweisen.
2. Der Besteller hat konkrete Behauptungen darüber aufzustellen und zu beweisen, was sich der Unternehmer durch das Unterbleiben der Arbeit erspart hat.
Gegenstand sind Ansprüche der Klägerin nach § 1168 Abs 1 ABGB gegen die Beklagte (ihre Vertragspartnerin) für den Monat Oktober 2018 infolge einer - ohne wichtigen Grund und unter Außerachtlassung der vereinbarten einmonatigen Kündigungsfrist erfolgten - Kündigung der Vertragsbeziehung durch die Beklagte mit sofortiger Wirkung am . Im Verfahren ist strittig, ob die Parteien für die von der Klägerin zu erbringende Leistung „Forderungsmanagement“ für den Zeitraum ab September 2018 ein monatliches Pauschalentgelt vereinbarten oder die bei Vertragsabschluss im Jahr getroffene Regiepreisvereinbarung im Sinne einer monatlichen Abrechnung nach Arbeitsstunden pro Mitarbeiter der Klägerin weiter galt.
Aus der Begründung:
1. bis 2.2. ...
2.2.1. Der Unternehmer hat keinen Anspruch auf Ausführung oder Vollendung des Werks. Der Abbesteller hat aber die in § 1168 ABGB vorgesehenen Folgen zu tragen (...