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Grenzüberschreitende (Ketten-)Arbeitskräfteüberlassung im Bauwesen im Lichte der neuesten VwGH-Judikatur
Im Erkenntnis vom , Ra 2024/09/0059, hat sich der VwGH mit der für die Bauwirtschaft praktisch relevanten Frage auseinandergesetzt, wie es ausländerbeschäftigungsrechtlich zu bewerten sei, wenn ein Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen mit Sitz im EU-Ausland drittstaatsangehörige Arbeitskräfte an ein österreichisches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen überlässt, damit diese wiederum an einen österreichischen Beschäftiger vermittelt werden. Der VwGH hat ausgesprochen, dass es in solchen Fällen im Lichte der EuGH-Rechtsprechung in der Rechtssache Essent Energie Productie unzulässig sei, die Zulässigkeit der Beschäftigung an eine Bewilligung zu knüpfen, und dass eine rein deklarative EU-Überlassungsbestätigung ausreichend sei.
1. Ausgangssachverhalt und Verfahrensgang
Eine österreichische GmbH beschäftigte auf Baustellen drei drittstaatsangehörige Arbeitskräfte, die von einer slowenischen Firma an ein inländisches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen überlassen und von diesem anschließend an die GmbH weiter überlassen wurden.
Das Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) warf dem Geschäftsführer der GmbH vor, gegen § 3 Abs 1 AuslBG verstoßen zu haben, weil keine gültigen arbeitsmarktrechtlichen Bewilligungen für...