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Vergaberechtlicher Ausschluss bei Verstößen gegen das AuslBG
Das AuslBG besteht in seinen Grundzügen seit rund 100 Jahren - ein Anlass, nicht nur seine historische Entwicklung, sondern auch seine vielschichtige Verzahnung mit anderen Rechtsmaterien zu beleuchten. Besonders im Fokus steht dabei seine Bedeutung im Vergaberecht: Denn ein Verstoß gegen zentrale Bestimmungen des AuslBG kann gravierende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen: von hohen Geldstrafen, Gerichts- und Verwaltungsverfahren über gewerberechtlichen Konsequenzen sowie die Untersagung der Beschäftigung von Ausländern bis hin zum Ausschluss eines Unternehmens von öffentlichen Auftragsvergaben.
1. Einleitung
Das österreichische Vergaberecht (BVergG 2018) enthält klare Regelungen über den Ausschluss von Unternehmen, die gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften verstoßen. Darunter fallen ausdrücklich auch Verstöße gegen des AuslBG, etwa die illegale Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen ohne entsprechende Beschäftigungsbewilligung (§§ 3 ff AuslBG). Ein solcher Verstoß kann nach § 78 Abs 1 Z 5 BVergG 2018 als schwerwiegender Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen qualifiziert werden und damit zum Ausschluss von Vergabeverfahren führen.
Diese Sanktionierung verfolgt nicht nur arbeitsmarktpolitische Ziele, sondern dient auch der D...