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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

1. BEPS-Aktionsplan (2015)

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Umsetzung von Aktionspunkt 6. § 50d Abs. 3 EStG soll ausweislich der Gesetzesbegründung den Mindeststandart des Aktionspunkts 6 des BEPS-Aktionsplans der OECD/G20 umsetzen, wie er bereits in Art. 6 und 7 MLI sowie Art. 29 OECD-MA 2017 umgesetzt wurde. Aktionspunkt 6 knüpft an die bereits früher entstandenen Arbeiten im sog. Conduit-Companies-Report (1986), den Ausführungen zum Begriff des Nutzungsberechtigten (vgl. Art. 10 Abs. 2, Art. 11 Abs. 2, Art. 12 Abs. 1 OECD-MA 2017) sowie den im OECD-MK enthaltenen Ausführungen zum Abkommensmissbrauch (Rz. 54 ff. OECD-MK 2017 zu Art. 1) an. Mit Aktionspunkt 6 werden Maßnahmen vorgeschlagen, die die Gewährung von Abkommensvorteilen in „unangemessenen Fällen“ ausschließen sollen, insbesondere in sog. Treaty-Shopping-Fällen. Für das Vorgehen gegen Treaty-Shopping-Gestaltungen schlägt der Aktionspunkt 6 eine „Drei-Punkte-Strategie“ für die Anpassung bestehender DBA vor:

  • 1. Einfügung einer Erklärung, dass die Vertragstaaten die Steuerumgehung, insbesondere Treaty Shopping, zu vermeiden beabsichtigen (vgl. Art. 6 MLI).

  • 2. Einfügung einer besonderen Missbrauchsve...

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