Außensteuerrecht
2025
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5. Handhabung durch die Finanzverwaltung
441
Zur weitgehend einheitlichen Handhabung der Erlassregelungen aus volkswirtschaftlichen Gründen für Arbeitseinkünfte hat die Finanzverwaltung den Auslandstätigkeitserlass veröffentlicht.
442
Für die einheitliche Handhabung der Steuerpauschalierung nach § 34 c Abs. 5 2. Alt. gibt es den bundeseinheitlichen Pauschalierungserlass , nach dem eine pauschale Steuer iH von 25 % auf die begünstigten ausländischen Einkünfte erhoben wird (vgl. im Einzelnen Anm. 521 ff.).
443-450
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