Außensteuerrecht
2025
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19. Rechtslage ab dem VZ 1984
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Mit Wirkung ab dem VZ 1984 sind die Pauschalierungsgrundsätze neu gefasst worden. Auch der neue Pauschalierungserlass ist nicht anwendbar, wenn die Einkünfte aus einem Staat stammen, mit dem für diese Einkünfte ein DBA besteht. Anders als früher dürfen die FÄ die pauschale Besteuerung dann selbst gewähren, wenn die Voraussetzungen des Pauschalierungserlasses vorliegen. Es erscheint im Hinblick auf den klaren Gesetzeswortlaut, S. 214 der eine Entscheidung der obersten Landesfinanzbehörden fordert, rechtsstaatlich bedenklich, diese Entscheidung auf die FÄ zu verlagern.