Der Sachbezug
1. Aufl. 2025
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S. 625. Spezialfragen zum Sachbezug
5.1. Einbeziehung des Sachbezuges in das Entgelt bei Arbeitsunterbrechung
Kann der Arbeitnehmer infolge eines Krankenstandes den Sachbezug nicht benützen bzw verbrauchen, dann ist dieser grundsätzlich ins Krankenentgelt einzubeziehen. Der Grund hierfür ist darin zu sehen, dass sich das Krankenentgelt nach dem Ausfallsprinzip richtet. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer all das wertmäßig erhalten soll, was er bezogen hätte, wenn er seine Arbeitsleistung erbracht hätte.
Für Arbeiter bestimmt jedoch der Generalkollektivvertrag über den Begriff des Krankenentgelts. Danach gelten jene Sachbezüge nicht als Krankenentgelt, die wegen ihres unmittelbaren Zusammenhangs mit der Erbringung der Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer während einer Dienstverhinderung nicht in Anspruch genommen werden können. Darunter fallen bspw die Gutscheine für Mahlzeiten.
Zu den Arbeitsunterbrechungen gehören auch Urlaub und Feiertage. Auch gibt es die Regelung, dass Sachbezüge wertmäßig ins Urlaubs- und Feiertagsentgelt eingerechnet werden müssen, wenn der Arbeitnehmer infolge eines Urlaubes oder Feiertages den Sachbezug nicht benützen bzw verbrauchen kann. Wie auch das Krankenentgelt ri...