Der Sachbezug
1. Aufl. 2025
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S. 91. Einleitung
1.1. Begriff der Sachbezüge
Unter Sachbezügen versteht man Zuwendungen, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses unentgeltlich oder verbilligt vom Arbeitgeber erhält. Hierbei muss die Hingabe in der Wurzel des Dienstverhältnisses liegen. Beispielsweise kann dies die Nutzung einer Wohnung außerhalb von Dienstreisen oder die Überlassung eines arbeitgebereigenen Fahrzeuges für private Zwecke sein. Derartige Sachzuwendungen zählen zu den geldwerten Vorteilen aus einem Arbeitsverhältnis. Lediglich nicht mehr messbare Aufmerksamkeiten (zB Blumenstrauß zum Geburtstag des Arbeitnehmers) stellen keine geldwerten Vorteile dar ().
Ebenfalls keine Einnahmen im Sinne des § 15 Einkommensteuergesetz (EStG) liegen vor, wenn dem Arbeitnehmer Hilfsmittel zur Ausübung seines Berufes zur Verfügung gestellt werden (zB Arbeitsschutzausrüstungen).
Gemäß § 15 Abs 2 EStG sind Sachbezüge bzw geldwerte Vorteile in Geld umzurechnen. Die Bestimmung legt fest, dass Sachbezüge mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen des Abgabeortes anzusetzen sind, wobei diesbezüglich ein objektiver Maßstab anzulegen ist. Maßgebend für die Preisfeststellung ist der Ort (zB Gemeinde bzw Bezirk),...