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Abzugsfähigkeit von ausländischen Krankenversicherungsbeiträgen
Krankenversicherungsbeiträge, die aufgrund einer ausländischen gesetzlichen Versicherungspflicht geleistet werden, sind insoweit als Werbungskosten abzugsfähig, als sie der Höhe nach insgesamt Pflichtbeiträgen in der gesetzlichen Sozialversicherung entsprechen.
Der UFS hat im Falle eines Arbeitnehmers, der als Grenzgänger in der Schweiz tätig war, klargestellt, dass es bei dieser betraglichen Begrenzung auf die ASVG-Krankenpflichtversicherungsbeiträge (Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge) ankommt und nicht (wie in Rz. 1247 der EStR 2000 angeführt) auf einen Mischsatz zwischen ASVG- und GSVG-Beiträgen und auch nicht auf die ASVG-Selbstversicherungsbeiträge.