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Steuerliche Berücksichtigung von Versicherungsbeiträgen
LStR-Wartungserlass 2011 ( 010222/0121-VI/7/2011).
Im Rahmen des LStR-Wartungserlasses 2011 werden in Rz. 243 der LStR 2002 folgende neue Aussagen zur steuerlichen Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen getroffen:
Krankenversicherungsbeiträge, die gem. § 73a ASVG hinsichtlich einer ausländischen Rente einbehalten bzw. gesondert vorgeschrieben werden (siehe Praxis-News vom Dezember 2010, ASoK 2010, 464), stellen Werbungskosten im Hinblick auf die ausländische Rente dar und sind daher nicht beim inländischen Pensionsbezug zu berücksichtigen.
Krankenversicherungsbeiträge, die aufgrund einer in- oder ausländischen Versicherungspflicht entrichtet werden, sind insoweit als Werbungskosten abzugsfähig, als sie der Höhe nach den inländischen ASVG-Pflichtbeiträgen entsprechen (siehe Praxis-News vom August 2011, ASoK 2011, 319).
S. 363 Beiträge zur eigenen Selbstversicherung in der Krankenversicherung gem. § 16 ASVG stellen bis zur Höhe der Pflichtbeiträge Werbungskosten dar. Auch die Beiträge, die der Versicherte gem. § 19a ASVG (Opting-in geringfügig Beschäftigter) für sich selbst leistet, können aus „Vereinfachungsgründen“ im vollen Ausmaß als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Freiwillige Beiträge in die gesetzliche Pensionsversic...