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Keine Pflichtversicherungsverlängerung bei vergleichsweiser Nachzahlung für bestimmte Zeiträume
Nach § 11 Abs. 2 ASVG kommt es im Falle eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs über den dem Dienstnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses gebührenden Bezug zu einer dem mit der Zahlung abgedeckten Zeitraum entsprechenden Verlängerung der Pflichtversicherung. Diese Regelung kommt aber nicht zum Tragen, wenn der nach der Beendigung des Dienstverhältnisses vereinbarte Vergleichsbetrag einem bestimmten Zeitraum innerhalb des Beschäftigungsverhältnisses zuordenbar ist.