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Wochengeld und Bonuszahlung
10 ObS 46/12f.
Dem Wochengeld kommt die Funktion zu, einen Ersatz für den i. Z. m. der Entbindung stehenden Verlust des Arbeitsverdienstes zu gewährleisten. Zuwendungen in Form von Bonuszahlungen (oder des Vorteils aus der Ausübung von Optionsrechten; siehe Praxis-News vom Juni 2011, ASoK 2011, 241), die der Versicherten ohnedies (trotz des Beschäftigungsverbots) zugutegekommen sind, können daher nicht in die Bemessungsgrundlage eingerechnet werden.