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Übergangsgeld und Korridorpension
OLG Wien , 8 Ra 15/10z.
Ich habe mich in den Praxis-News vom Dezember 2009 (ASoK 2009, 472 f.) mit der Rechtsprechung und Literatur zur Berücksichtigung der APG-Korridorpension bei ÜbergangsS. 162 versorgungsmodellen, die vor Einführung dieser Pensionsart festgelegt wurden, beschäftigt. Dazu liegt jetzt eine aktuelle und interessante Rechtsprechung des OLG Wien vor. Demnach ist (auch) bei einer („echten“, das heißt wie ein Gesetz auszulegenden) Betriebsvereinbarung, nach der eine Übergangsversorgung „bis zum frühestmöglichen persönlichen ASVG-Pensionsbeginn“ zu gewähren ist, der Anspruch auf eine APG-Korridorpension zu berücksichtigen. Dies ergibt sich nach Ansicht des OLG Wien deshalb, weil aus der Formulierung der Betriebsvereinbarung und der Tatsache, dass kurz vor Abschluss der Betriebsvereinbarung das SRÄG 2000, das eine Anhebung des Frühpensionsalters und eine Erhöhung der Frühpensionsabschläge vorgesehen hat, in Kraft trat, erkennbar ist, dass die Betriebsvereinbarungsparteien zukünftige Pensionsänderungen (auch zulasten der Arbeitnehmer) bewusst in Kauf genommen haben.