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ASoK 1, Jänner 2011, Seite 30

Schrittweises Auslaufen des „Montageprivilegs“

Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2011, 981 BlgNR 24. GP; Ausschussbericht vom , 1026 BlgNR 24. GP.

In den Praxis-News vom November 2010 (ASoK 2010, 420) wurde darüber berichtet, dass das „Montageprivileg“ aufgrund eines VfGH-Erkenntnisses mit Ablauf des Jahres 2010 außer Kraft tritt. Die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2011 sieht diesbezüglich aber eine Übergangsregelung vor: Demnach sollen im Kalenderjahr 2011 noch 66 %, im Kalenderjahr 2012 noch 33 % der Einkünfte (also Bruttoarbeitslohn abzüglich Werbungskosten [insb. Sozialversicherungsbeitrag des Dienstnehemers]) aus einer begünstigten Tätigkeit i. Z. m. einer ausländischen Anlagenerrichtung steuerfrei sein. Aufgrund eines Abänderungsantrags im Budgetausschuss muss der Arbeitgeber den in § 3 Abs. 3 EStG vorgesehenen Progressionsvorbehalt (Berücksichtigung der steuerfrei gestellten Einkünfte bei der Ermittlung des auf die steuerpflichtigen Einkünfte anzuwendenden Steuersatzes) bereits bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigen.

Die Begünstigung bezieht sich auf Arbeitnehmer von Betrieben und Betriebsstätten eines in der EU, einem EWR-Staat oder der Schweiz ansässigen Arbeitgebers und auf Arbeitnehmer von in diesen Gebieten ...

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