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ASoK 11, November 2025, Seite 426

Kaufkraftsicherungsprämie nach dem Kollektivvertrag für die Metallindustrie als steuerfreie Mitarbeiterprämie

Anfragenbeantwortung vom (https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen---Ertragssteuern/Fachinformationen---Lohnsteuer/Steuerliche-Behandlung-Einmalzahlung-Metallindustrie-KV.html).

In den Praxis-News vom Juli 2025 (ASoK 2025, 249) wurde über den im Rahmen des BBG 2025 eingeführten Lohnsteuerfreibetrag von 1.000 Euro für im Kalenderjahr 2025 ausgezahlte Mitarbeiterprämien berichtet, dessen Inanspruchnahme an keine lohngestaltende Vorschrift gebunden ist.

Nach Ansicht des BMF kann die im Kollektivvertragsabschluss für die Metallindustrie vorgesehene Kaufkraftsicherungsprämie, die jeweils als Einmalprämie iHv 500 Euro mit der Dezemberabrechnung 2025 bzw der Juliabrechnung 2026 auszuzahlen ist, unter die angeführte Befreiung fallen. Voraussetzung ist aber, dass es sich um eine zusätzliche Zahlung handelt, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurde. Begünstigungsschädlich ist daher, wenn es im Unternehmen Prämienzahlungen gegeben hat, die wegen der Kaufkraftsicherungsprämie reduziert werden. Allfällige in den Kalenderjahren 2020 und 2021 ausgezahlte Corona-Prämien, 2022 und 2023 gewährte Teuerungsprämien bzw 2024 geleistete Mitarbei...

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