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IRZ 12, Dezember 2016, Seite 507

Die nichtfinanzielle Erklärung nach dem Regierungsentwurf zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Peter Kajüter

Mit der nichtfinanziellen Erklärung wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 2017 für bestimmte große Unternehmen von öffentlichem Interesse verpflichtend. Trotz kontroversen Diskussionen und Forderungen nach weitergehenden Regelungen plant der Gesetzgeber grundsätzlich eine 1:1-Umsetzung der CSR-Richtlinie. Der Beitrag stellt den Regierungsentwurf zum CSR-RUG vor und zeigt Implikationen für Unternehmen, Abschlussprüfer und Aufsichtsräte auf.

1. Einleitung

Die Bundesregierung hat am den vom BMJV vorgelegten Entwurf des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) beschlossen. Auf bestimmte große Unternehmen von öffentlichem Interesse kommen damit neue Berichtspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit zu. Sie müssen ihren Lage- bzw. Konzernlagebericht für nach dem beginnende Geschäftsjahre um eine sog. nichtfinanzielle Erklärung erweitern. Dies folgt aus der CSR-Richtlinie der EU (2014/95/EU), die bis zum in deutsches Recht umzusetzen ist.

Bereits im April 2015 hatte das BMJV in einem Konzeptpapier erste Gedanken zur Umsetzung der EU-Vorgaben zur Diskussion gestellt. Obgleich dabei auch über die Mindestanforderungen der CSR-Richtlinie hinausgehende Be...

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