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SWK 29, 10. Oktober 2025, Seite 1242

Zulässigkeit der Verlustverrechnung einer Privatstiftung bei Immobilienveräußerungen

Die BFG-Entscheidung vom 27. 5. 2025, RV/7102634/2023

Christian Wilplinger und Georg Lenhardt

In einem aktuellen Verfahren vor dem BFG war strittig, ob eine Verrechnung von zwischensteuerpflichtigen Einkünften aus privater Grundstücksveräußerung mit „regulär besteuerten“ positiven Einkünften aus Vermietung und Verpachtung möglich ist.

1. Außerbetriebliche Einkünfte und Einkünfteermittlung durch die Privatstiftung

Erfüllt eine eigen- oder gemischtnützige Privatstiftung die Offenlegungsvorschriften, ist ihr Einkommen nicht entsprechend den Grundsätzen von § 7 Abs 3 KStG nach § 5 EStG (Betriebsvermögensvergleich) zu ermitteln, sondern nach den allgemeinen Bestimmungen des EStG. Eine Privatstiftung kann daher grundsätzlich alle sieben betrieblichen und außerbetrieblichen Einkunftsarten (mit Ausnahme der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) erzielen.

Als außerbetriebliche Einkünfte kommen bei der Privatstiftung insbesondere

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 27 EStG),

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG) sowie

  • Einkünfte aus privater Grundstücksveräußerung (§ 30 EStG)

in Frage. Bei den außerbetrieblichen Einkünften ist der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu ermitteln, der entweder der regulären Körperschaftsteuer (zB Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) oder - bei Vorliegen der entsprechenden Vorauss...

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