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IRZ 10, Oktober 2025, Seite 381

Liebe Leserinnen und Leser,

Eva Trischberger

//im Visier. Seit November 2024 - bzw. je nach Perspektive schon deutlich länger - tüftelt der IASB am Feinschliff von IAS 37. Mit der Veröffentlichung des Exposure Draft ED/2024/8 „Rückstellungen - Gezielte Verbesserungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 37)“ am wurde das Projekt offiziell in die öffentliche Diskussion entlassen. Seither läuft die Auswertung der zahlreichen Comment Letter.

[i]ED IAS 37: Rütteln an der Rückstellung

Ein Anliegen des IASB ist es, die Kriterien für die Erfassung von Rückstellungen präziser zu fassen und sie mit dem Conceptual Framework 2018 abzustimmen, insbesondere hinsichtlich der Definition des Begriffs „Verpflichtung“. Darüber hinaus sollen der bestehende Spielraum beim anzuwendenden Diskontierungszinssatz für künftige Zahlungen eingeschränkt und die entsprechenden Angabepflichten erweitert werden. Zusätzlich soll eine Klarstellung zum Umfang der zu berücksichtigenden Kosten bei der Bewertung einer Rückstellung erfolgen. Die geplanten Änderungen sind also alles andere als bloße Kosmetik - sie könnten die Praxis der Rückstellungsbildung spürbar verändern. In einigen Fällen könnte es z.B. dazu kommen, dass Rückstellungen früher zu bilden bzw. erstmals über einen bestimmten Zeitra...

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