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Steuerliche Berücksichtigung von Fahrtkosten bei Fahrten zwischen Dienstorten
Rz. 294 und 710a der LStR 2002 i. d. F. des LStR-Wartungserlasses 2009.
Hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung von Fahrtkosten zwischen zwei Dienstorten wurde in den Praxis-News vom November 2009 über die im Lohnsteuerprotokoll 2009 enthaltenen Aussagen zum sog. „Entfernungssockel“ berichtet (ASoK 2009, 428 f.).
Diese umstrittenen (m. E. eindeutig gesetzwidrigen) Aussagen wurden nicht in den endgültigen LStR-Wartungserlass 2009 übernommen! Nach der sachgerechten neuen Rz. 294 der LStR 2002 ist die Strecke zwischen Wohnung und Hauptarbeitsstätte (jene Arbeitsstätte, in der man langfristig [i. d. R. im Kalenderjahr] im Durchschnitt am häufigsten tätig ist) mit dem Pendlerpauschale bzw. dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Werden Fahrten zwischen zwei oder mehreren Arbeitsstätten durchgeführt, dann können insoweit Werbungskosten geltend gemacht bzw. ein steuerfreier Aufwandsersatz geleistet werden, als die Gesamtstrecke die Strecke Wohnung – Hauptarbeitsstätte – Wohnung übersteigt.