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Lohnsteuerprotokoll 2009
BMF-010222/0152-VI/7/2009.
Unentgeltliche Kontoführung für Bankmitarbeiter/-innen
Der Vorteil der unentgeltlichen Kontoführung für Bankangestellte ist nach Ansicht der Finanzverwaltung auch unter Berücksichtigung eigenbetrieblicher Interessen der Bank ein geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis. Nur dann, wenn diese kostenlose Kontoführung grundsätzlich allen Kunden unter denselben Voraussetzungen (z. B. verpflichtende Nutzung der automationsunterstützten Zahlungsverkehrsinstrumente, Mindestkontostand) offensteht, liegt demnach kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor.
S. 428 Nach meiner Auffassung kann diesen Aussagen in zweifacher Hinsicht nicht zugestimmt werden:
Zum einen kann ein lohnwerter Vorteil nur dann vorliegen, wenn die Mitarbeiterkonditionen günstiger sind als die am Markt für vergleichbare Produkte günstigsten Preise. Zu hinterfragen ist daher, ob andere Banken unter vergleichbaren Bedingungen eine kostenlose Kontoführung anbieten.
Zum anderen ist hier vor allem der Aspekt des eigenbetrieblichen Interesses der Bank als Arbeitgeber an der Vorteilsgewährung näher zu beleuchten. Der BFH hat im Urteil vom , VI R 97/86, BStBl. II 1991, 262, zur kostenlosen Kont...