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Abgabenhinterziehung bei Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldung
ZWF 2025/47
; SWK 20-21/2025, 968; ; Schmutzer, Geltendmachung nicht zustehender Umsatzsteuergutschriften bei Guthaben am Abgabenkonto als Abgabenhinterziehung? BFGjournal 2024, 336
Dem Erfordernis des § 33 Abs 2 lit a FinStrG, dass vorsätzliches Handeln und Wissen um den Verkürzungserfolg vorliegen müssen, kann auch dann entsprochen werden, wenn der Täter die Abgabenverkürzung dem Grunde nach für gewiss hält und lediglich dessen Ausmaß erst in der Folge ermittelt wurde.
Im konkreten Fall wurden Privatausgaben als Betriebsausgaben abgesetzt, obwohl die private Veranlassung bekannt war (Nichtabziehbarkeit von Aufwendungen für überwiegend privat genutzte Gebäude). Die Unkenntnis über die genaue Höhe der unzulässigen Umsatzsteuergutschrift ist somit für die Annahme einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs 2 lit a FinStrG nicht schädlich.