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Bilanzierung atypischer Beteiligungsverhältnisse nach IFRS 11
Atypische Beteiligungsverhältnisse nach IFRS 10, IFRS 11 und nach IAS 28 wurden als Prüfungsschwerpunkte der ESMA und der DPR für das Geschäftsjahr 2017 angekündigt. Gemeinsame Vereinbarungen können infolge rechtlicher oder wirtschaftlicher Tatbestände Bilanzierungsfragen aufwerfen, für die keine eindeutige Regelung existiert. Im Beitrag wird hinsichtlich einer gemeinsamen Vereinbarung der Sachverhalt einer fehlenden Drittvermarktung und einer dauerhaften asymmetrischen Verteilung des wirtschaftlichen Outputs zwischen den Partnerunternehmen thematisiert. Die sachgerechte Bilanzierung einer solchen Fallkonstellation wird anhand von bilanztheoretischen und informationsökonomischen Grundsätzen herbeigeführt.
1. Einleitung
Die Bilanzierung von Anteilen an anderen Unternehmen ist in Bezug auf die Ausübung von Ermessensentscheidungen insbesondere bei sog. atypischen Fällen ein Prüfungsschwerpunkt, der von der ESMA und der DPR für das Geschäftsjahr 2017 vorgegeben wurde. Gerade im Hinblick auf gemeinsame Vereinbarungen, die über ein sog. separates Vehikel strukturiert sind, können hinsichtlich der vorliegenden Ausprägung – entweder gemeinschaftliche Tätigkeit oder Gemeinschaftsunternehmen –...