zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IRZ 9, September 2022, Seite 364

Joint Arrangements nach IFRS 11

Julia Busch und Christian Zwirner

In IFRS 11 werden Regelungen für Unternehmen, die Anteile an einer gemeinsamen Vereinbarung haben, behandelt. IFRS 11 ist anwendbar für alle Unternehmen, die an einer gemeinsamen Vereinbarung beteiligt sind. Eine gemeinsame Vereinbarung i.S.d. IFRS 11 ist eine Vereinbarung, bei der zwei oder mehr Parteien die gemeinschaftliche Führung ausüben. In IFRS 11 wird hierbei zwischen gemeinschaftlichen Tätigkeiten und Gemeinschaftsunternehmen unterschieden. Eine gemeinschaftliche Tätigkeit wird definiert als gemeinschaftliche Vereinbarung, bei der die Parteien Rechte an den Vermögenswerten und Verpflichtungen für die Schulden der Vereinbarung haben. Gemeinschaftsunternehmen sind dagegen gemeinschaftliche Vereinbarungen, bei denen die teilnehmenden Parteien Rechte am Nettovermögen der gemeinschaftlichen Vereinbarung eines selbstständigen Vehikels haben. Im folgenden Beitrag wird die Anwendung des IFRS 11 in der Praxis anhand eines Beispiels veranschaulicht.

1. Anwendungsbereich von IFRS 11

1.1. Gemeinsame Vereinbarungen

Gemeinsame Vereinbarungen (joint arrangements) i.S.d. IFRS 11 bezeichnen Aktivitäten, die zwei oder mehr Partnerunternehmen auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung gemei...

Daten werden geladen...