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Diskriminierung aufgrund der Weltanschauung
Judikatur und eigene Auffassung
In seiner ersten Entscheidung zum Vorliegen einer Diskriminierung aufgrund der Weltanschauung hat sich der OGH zwar ausführlich mit der einschlägigen Literatur auseinandergesetzt, die Frage der Reichweite des aufgrund dieses Merkmals bestehenden Diskriminierungsschutzes aber letztlich offengelassen. Der folgende Beitrag stellt einerseits die Entscheidung vor, nimmt aber auch Stellung zu den (nach wie vor) ungeklärten Punkten.
Sachverhalt
Buchpräsentation
Der Kläger war von 1999 bis Oktober 2005 beim Bundesasylamt beschäftigt, und zwar zunächst bis 2000 als juristischer Referent und anschließend als stellvertretender Leiter der Außenstelle. Daneben verfasste er ein Buch. In diesem am vorgestellten Buch befasste er sich mit 44 repräsentativen Fallbeispielen aus seiner Erfahrung im Bundesasylamt. Im Vorwort zu diesem Buch führte er unter anderem Folgendes aus:
„Das Asylwesen kritisch darzustellen, ist fast so gefährlich wie ein Drahtseilakt. Es besteht die potenzielle Gefahr, dass man die Balance verliert und entweder links oder rechts ohne Fangnetz hinunterfällt. Ich meine damit natürlich, dass man leichtfertig entweder als links- oder rechtslastig abgestempelt wird. Ich kann mir aber w...