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ASoK 7, Juli 2009, Seite 269

II. Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Dienstgeberabgabegesetz geändert werden (3. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 – 3. SRÄG 2009)

Die Regierungsvorlage 197 BlgNR 24. GP eines 3. SRÄG 2009 wurde am im Ministerrat beschlossen. Sie beinhaltet die 70. Novelle zum ASVG, die 35. Novelle zum GSVG, die 35. Novelle zum BSVG, die 36. Novelle zum B-KUVG sowie eine Änderung im DAG. Schwerpunkte sind die Veröffentlichung der Gesamtverträge im Internet, die Ausweitung der Mitversicherung in der Krankenversicherung sowie der Ausbau der Leistungsangebote von Zahnambulatorien. In Umsetzung des Regierungsprogramms für die 24. Legislaturperiode soll die beitragsfreie Mitversicherung für pflegende Angehörige sowie die Pflegegeldbezieher selbst künftig ab Pflegestufe 3 möglich sein. Im DAG sollen – in Anlehnung an die Herausnahme der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau – die Betriebskrankenkassen aus dem Ausgleichsfonds der Gebietskrankenkassen ausgenommen werden.

Folgende Änderungen sind hervorzuheben:

Transparenz im Gesundheitswesen durch Veröffentlichung der Gesamtverträge durch den Hauptverband im Internet (Inkrafttreten: )

Die Inhalte der Gesamtverträge, die zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und der österreichischen bzw. der jeweiligen regionalen Ärztekammer abgeschlossen werden, sowie allfällige Än...

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