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ASoK 8, August 2009, Seite 314

Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Dienstgeberabgabegesetz geändert werden (3. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 – 3. SRÄG 2009)

Die Regierungsvorlage (197 BlgNR 24. GP) zum 3. SRÄG 2009 wurde bereits in der vorigen Ausgabe (ASoK 2009, 269 ff.) vorgestellt. Als eine der zentralen Neuerungen sei an dieser Stelle – stellvertretend für alle anderen Maßnahmen – die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung für pflegende Angehörige ab der Pflegestufe 3 erwähnt.

Im Sozialausschuss am wurde unter anderem ein Abänderungsantrag zum 3. SRÄG 2009 eingebracht. Dieser beinhaltet – neben einem neuen Inkrafttretensdatum – zwei Änderungen im Bereich des BSVG:

  • Es entfällt der Selbstbehalt bei Arztbesuchen für Kinder; dieser betrug bis dato 20 %. Durch diese Maßnahme kommt es zu einem Einnahmenverlust für die Sozialversicherungsanstalt der Bauern von etwa 1,2 Mio. Euro pro Jahr.

  • Der Selbstbehalt für Heilbehelfe und Hilfsmittel wird von 20 % auf 10 % der anfallenden Kosten reduziert (analog den Bestimmungen in ASVG und B-KUVG). Unterschreiten die errechneten 10 % eine betraglich vorgegebene Mindesthöhe, so hat die versicherte Person einen Kostenbeitrag von mindestens 20 % der Höchstbeitragsgrundlage gem. § 108 Abs. 3 ASVG zu leisten. Durch diese Absenkung des Kostenanteils wird es zu einem Einnahmenausfall bei der Sozialversicherungsanstalt der...

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