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ASoK 4, April 2009, Seite 131

Sozialvorschriften im Straßenverkehr

Die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr

Mag. Andrea Thomann

Mit müssen bestimmte Kraftfahrzeuge, die erstmals zum Verkehr in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zugelassen werden, mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sein. Das digitale Kontrollgerät dient der Aufzeichnung sämtlicher Fahraktivitäten von Lenkern eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr. Für das Arbeitsinspektorat sind insb. die Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten des Lenkers – Lenkzeiten, Bereitschaftszeiten, Zeiten für sonstige Arbeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten – von Relevanz. Zur Anwendung in der betrieblichen Praxis werden im Folgenden die wichtigsten Eckpunkte zum digitalen Kontrollgerät dargestellt.

Allgemeines

Nach mehrjährigen und zähen Verhandlungen zwischen dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament konnte am im Vermittlungsausschuss endlich eine Einigung sowohl über die Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 als auch über die Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 erzielt werden.

Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des...

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