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ASoK 6, Juni 2009, Seite 223

Das digitale Kontrollgerät im Straßenverkehr

Verpflichtungen der Arbeitgeber nach §§ 17a und 17b AZG

Mag. Andrea Thomann

Mit Einführung des digitalen Kontrollgerätes sind auch die geltenden Vorschriften im AZG und ARG in Bezug auf das Kontrollgerät erweitert worden. Mit der Novelle BGBl. I Nr. 175/2004 wurden im Rahmen der 25. KFG-Novelle zusätzliche Verpflichtungen für die Arbeitgeber durch §§ 17a und 17b AZG eingeführt, die ein ordnungsgemäßes Funktionieren des „Systems digitales Kontrollgerät“ gewährleisten sollen: Dazu zählen die Unterweisungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten sowie die Pflicht zum Herunterladen, Übertragen und Sichern der digitalen Daten. Zur Anwendung in der betrieblichen Praxis werden im Folgenden die wichtigsten Eckpunkte dargestellt.

Allgemeines

Die Einführung des digitalen Kontrollgerätes hat auch Auswirkungen auf den Arbeitnehmerschutz, da die beiden Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EWG) Nr. 3821/85 nicht nur verkehrsrechtliche, sondern auch arbeitnehmerschutzrechtliche Regelungen enthalten. Dadurch waren die geltenden Bestimmungen im AZG und ARG über die Verwendung eines Kontrollgerätes dahingehend zu erweitern, dass bereits mit Stichtag bestimmte Kraftfahrzeuge nur noch mit einem digitalen Kontrollgerät zugelassen werden dürfen. Diese Verpflichtung wurde aufgrund des sog. De-...

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