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Zur Regelungskompetenz der Betriebsvereinbarung für ausgeschiedene Arbeitnehmer
Die stille Abkehr von der Wandlungstheorie bei Betriebspensionen?
In ständiger Rechtsprechung vertrat der OGH bisher die Auffassung, dass sich ein Anspruch auf eine betriebliche Pensionsleistung auf Grundlage einer Betriebsvereinbarung nach § 97 Abs. 1 Z 18 ArbVG mit dem Ausscheiden des Arbeitnehmers in einen einzelvertraglichen Anspruch umwandele, in den aufgrund des für Betriebsvereinbarungen zwingend geltenden Günstigkeitsprinzips die Parteien der Betriebsvereinbarung nicht mehr eingreifen können. In Bezug auf Pensionsleistungen bereits ausgeschiedener Arbeitnehmer sah der OGH de facto somit für die Betriebsvereinbarung keine Regelungskompetenz gegeben. Mit seiner Entscheidung vom , 9 ObA 52/07y, scheint der OGH jedoch, wenn er sich nicht erheblichen Wertungswidersprüchen aussetzen will, von dieser Auffassung abgegangen zu sein, ohne diese Rechtsprechungsänderung jedoch ausdrücklich kenntlich zu machen. Diese Entscheidung sollte jedoch jedenfalls Anlass dazu geben, die berechtigte, angesichts der Fülle der bisherigen die Wandlungstheorie bestätigenden Rechtsprechung jedoch müßig erscheinende Kritik zu erneuern.
Allgemeines zur Wandlungstheorie
Die Wandlungstheorie ist im Wesentlichen auf Holzer zurückzuführen und wurde vom OGH lediglich in einer Grundsatzentscheidun...