Umsatzsteuer Basiswissen für das Rechnungswesen
5. Aufl. 2022
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Kapitel 9 Binnenmarktregelung
S. 1509.1. Allgemeines
Mit Einführung des Binnenmarktes im Jahr 1993 wurden die Grenzkontrollen zwischen den Mitgliedstaaten für Umsatzsteuerzwecke aufgehoben. Daher musste der Handel im Binnenmarkt neu geregelt werden. Der Vorschlag, vollkommen zum Ursprungslandprinzip überzugehen, wurde von den Mitgliedstaaten nicht angenommen, sodass die Binnenmarktrichtlinie als Übergangslösung konzipiert wurde, die durch den vollkommenen Übergang zum Ursprungslandprinzip abgelöst werden sollte.
Aufgrund ihres Charakters als Übergangslösung wurde die Binnenmarktrichtlinie in Österreich als Anhang zum UStG gestaltet. Dieser Anhang wird in Artikel gegliedert und ergänzt jeweils den allgemeinen Paragrafenteil des UStG. Das bedeutet für den Handel und die Dienstleistungen im Binnenmarkt, dass grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften des Paragrafenteils anzuwenden sind, sofern nicht speziellere Regelungen im Artikelteil vorrangig zu berücksichtigen sind.
9.1.1. Binnenmarktrichtlinie
Die Binnenmarktrichtlinie folgt folgenden Grundsätzen:
Nach dem Ursprungslandprinzip wird der Umsatz im Herkunftsland besteuert. Anwendung findet das Ursprungslandprinzip in der Binnenmarktrichtlinie nur mehr ...