Umsatzsteuer Basiswissen für das Rechnungswesen
5. Aufl. 2022
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Kapitel 7 Vorsteuern
S. 1277.1. Allgemeines (§ 12 und Art 12 UStG)
Ein Unternehmer kann von seiner Umsatzsteuerschuld die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:
die von einem anderen Unternehmer in einer Rechnung an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind
bei Unternehmen, die nach vereinnahmten Entgelten versteuern (ausgenommen Versorgungsunternehmen) und deren Umsätze iSd § 1 Abs 1 Z 1 und Z 2 UStG € 2.000.000,-- im vorangegangenen Veranlagungszeitraum nicht übersteigen, wenn zusätzlich die Zahlung geleistet worden ist
bei Anzahlungen, wenn eine Anzahlungsrechnung vorliegt und die Zahlung auch vereinnahmt wurde
die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, die für sein Unternehmen eingeführt wurden (siehe Pkt 4.2.1)
die geschuldete und auf dem Abgabenkonto verbuchte Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, die für sein Unternehmen eingeführt wurden (siehe Pkt 4.2.2)
die Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen für sein
Unternehmen (siehe Pkt 9.2.2)
die von ihm aufgrund des Übergangs der Steuerschuld geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt wurden (zB Bauleistungen...