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Urlaubskassenverfahren in Deutschland
Zur Frage der Einbeziehung entsandter Mitarbeiter
Die Frage, ob bei einer Entsendung von Arbeitnehmern auf Baustellen in Deutschland neben den vorgeschriebenen Mindest-Tariflöhnen auch Beiträge an die deutsche Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) zu zahlen sind, ist eine der schwierigsten Fragen im gesamten Entsenderecht. Liegt eine derartige Zahlungsverpflichtung vor, so stößt diese nicht nur oft auf Unverständnis, sondern auch auf Probleme administrativer Natur. In manchen Fällen ist die Einbeziehung in das deutsche Urlaubskassensystem auch für Experten schwer nachzuvollziehen. Im Folgenden wird daher auf die entsprechenden Rechtsgrundlagen, deren Auslegung und konkrete Zweifelsfälle eingegangen.
1. Gesetzliche Grundlagen
Das in Deutschland durch die ULAK der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) durchgeführte Urlaubskassenverfahren betrifft auch ausländische Arbeitgeber, die im Rahmen der vorübergehenden Erbringung von Bauleistungen Mitarbeiter nach Deutschland entsenden.
Basis für deren Einbeziehung sind das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), welches auf der Richtlinie 96/71/EG beruht, der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) sowie der Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) und der Tarifvertrag Mind...