Praxishandbuch Interne Untersuchungen in Unternehmen
1. Aufl. 2025
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S. 1265. Grenzen der Zulässigkeit interner Untersuchungshandlungen
Literatur: Kristoferitsch, Internal Investigations in der Praxis: Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, in Lewisch (Hrsg), Jahrbuch Wirtschaftsstrafrecht und Organverantwortlichkeit (2013).
Untersuchungshandlungen unterliegen rechtlichen Grenzen, die ihre Grundlage vor allem im Arbeits-, Datenschutz- und Strafrecht haben. Da interne Untersuchungen allein auf privatrechtlicher Basis durchgeführt werden, benötigen Untersuchungshandlungen zwar - anders als bei behördlichen Ermittlungen - keine ausdrückliche Rechtsgrundlage. Allerdings besteht in vielen Fällen ein faktisches Machtungleichgewicht (Unternehmen vs Individuum, meist Arbeitnehmer) und privatrechtlich handelnde Personen verfügen nicht über die rechtlichen Möglichkeiten einer Behörde, Zwangsmaßnahmen durchzuführen.
Im Arbeitsrecht bilden, neben dem arbeitsrechtlichen Kollektivschutz, der bei internen Untersuchungen in weiten Teilen nicht zur Anwendung kommt, insb die Persönlichkeitsrechte rechtliche Schranken für einzelne Ermittlungsmaßnahmen. An der Schnittfläche zwischen Strafrecht und Arbeitsrecht stellt sich die Frage nach der analogen Bindung interner Ermittlungen an di...