Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ausgleichszulagenrecht: Kein Abzug von Krankheitskosten?
Anmerkung zu
Mit Urteil vom , 10 ObS 140/07x, hat der OGH entschieden, dass krankheitsbedingte Mehraufwendungen, die steuerlich als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden, nicht unter die "gesetzlich geregelten Abzüge" des § 292 Abs. 3 ASVGfallen. Begründung und Ergebnis dieser Entscheidung überzeugen nicht.
1. Die wesentlichen Aussagen des OGH
Der OGH ist in der ebenfalls einen Anspruch auf Ausgleichszulage betreffenden Entscheidung 10 ObS 421/01m ausführlich auf die Frage eingegangen, inwieweit steuerrechtliche Regeln auf das Sozialversicherungsrecht übertragen werden können. Dies wurde i. S. d. ständigen Rechtsprechung - im Hinblick auf das Fehlen einer einheitlichen Begriffsbildung und die unterschiedlichen gesetzgeberischen Ziele - grundsätzlich verneint; allerdings schließe die Ablehnung einer generellen Rezeption des Steuerrechts nicht aus, im Einzelfall auftretende Zweifelsfragen unter Zuhilfenahme steuerrechtlicher Normen zu klären.
Nach den Gesetzesmaterialien der 29. ASVG-Novelle wird für die Berechnung des Nettoeinkommens nach § 292 Abs. 3 ASVG die Absetzung von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen nach dem Einkommensteuerrecht für unstatthaft gehalten, um eine zweifache Berücksichti...