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Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz (BMVG), das Einkommensteuergesetz 1988 (EStG), das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das ORF-Gesetz geändert werden (ME 131/23. GP)
1. Allgemeines
Das Regierungsprogramm der Bundesregierung für die 23. Gesetzgebungsperiode sieht eine Einbeziehung der freien Dienstnehmer auch in das BMVG vor. Weiters soll nach einer entsprechenden Einigung der Sozialpartner für jene Selbständigen, die nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, eine kostenneutrale Eigenvorsorge innerhalb der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) geschaffen werden. Die Sozialpartnereinigung "Gesundheit sichern - Eine Initiative der österreichischen Sozialpartner" vom Juli 2007 enthält dazu weitere präzisierende Vorgaben. Aufbauend auf diesen Vorgaben sollen
• einerseits freie Dienstnehmer nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) in die "Abfertigung neu" einbezogen und den Arbeitnehmern im Abfertigungsrecht grundsätzlich gleichgestellt werden sowie
• andererseits für Selbständige, die in der Krankenversicherung oder Pensionsversicherung nach dem GSVG, dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG), in der Pensionsversicherung nach dem Freiberuflich-Selbständigengesetz (FSVG) sowie in der Pensionsversicherung nach dem Notarversicherungsgesetz (NVG) pflichtversichert sind, sowie für Rechtsanwälte und Ziviltechniker ein mit der...