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Anbindung der Beitragspflicht der "neuen Selbständigen" an den Ausweis der Einkünfte im Einkommensteuerbescheid
Feststellung der Versicherungspflicht und Beitragsbemessung
Die Judikatur des VwGH geht von einer Bindungswirkung der an die SVA computerunterstützt weitergeleiteten Daten der rechtskräftigen Einkommensteuerbescheide bei der Feststellung der Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG aus. Dieser judizierten Sichtweise wurden in meinem im letzten Heft abgedruckten Beitrag (ASoK 2007, 384) beachtliche Argumente entgegengehalten. Auch bei der Ermittlung der Beitragsgrundlagen (§ 25 GSVG) wird von einer Bindung ausgegangen. Diesbezüglich ist auch eine kritische Betrachtung geboten.
1. Feststellung der Versicherungspflicht
Die Pflichtversicherung gem. § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG tritt kraft Gesetzes und nicht erst durch die persönliche Meldung ein. Die Meldefristen (§ 18 GSVG) haben nur den Zweck, dass der zuständige Versicherungsträger rechtzeitig vom Versicherungstatbestand Kenntnis erlangt.
Das System der Pflichtversicherung gem. § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG besteht nun darin, dass der Versicherte entweder ex ante eine Erklärung abgibt, dass die maßgeblichen Versicherungsgrenzen im Beitragsjahr (voraussichtlich) überschritten werden (dies mit der Konsequenz des Eintretens der Versicherung mit Aufnahme der betrieblichen Tätigkeit bis zu deren Beendigung bzw. bis zum ausdrücklichen Widerruf der Versicherungserklärung gem. § 7 Abs. 4 Z 3 GSVG) oder dass ...